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1324. Oktober 5. (Schömberg actum et datum.)

III nonas Oct.

Budimer und Natko genannt von Zcalicz (Skalitz in Böhmen) mit allen ihren Söhnen und Tasso von Hanenberck mit seinem Sohne Luiczco bekennen, dass der Vogt Martin das Gericht in Schonenberck (Schömberg) mit allem Zubehör nämlich zwei freien Hufen, von denen die eine unter dem Pfluge, die andere zinsbar ist, mit 2 Mühlen von 3 Rädern, 2 Fischteichen, 3 mit 4 Fenstern versehenen Fleischbänken, 5 Brotbänken, 4 Schuhbänken, der einzigen Badstube, mit einem auf dem Ringe auszusetzenden Gehöft (curia in circulo locanda), mit dem dritten Pfennig vom Gerichte der früheren Vögtin Frau Elisabeth und ihren Kindern für 40 Schock Groschen, frei von jeder Dienstbarkeit nämlich den Angarien, Beden, Schätzungen etc. abgekauft hat, welchen Kauf obgenannte Aussteller bestätigen.

Z.: die nicht genannten Schöffen und die Gemeinde in Schömberg.


Or. im Breslauer Staatsarchiv Grüssau 53; von den 3 Siegeln sind nur die Pergamentstreifen erhalten.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.